ÖPNV bundesweit
Zahlen und Fakten (Quelle: VDV, https://www.vdv.de/statistik-personenverkehr.aspx, Stand 2016):
- Fahrten je Einwohner: 125,6
- Durchschnittliche Platzausnutzung: 26,9%
- Einnahmen je Fahrgast: 1,59 € (Vorjahr 1,55€)
- 2017 Einnahmen von fast 12,8 Mrd. Fahrgelder ein (ca. 30% mehr als vor zehn Jahren)
- Kostendeckungsgrad 76,3%
- Anteil Nutzerfinanzierung 87 Cent (51.5%) von durchschnittlich aufgewendeten 170 Cent. Anteil um 15,5% höher als vor 10 Jahren.
- Energiebilanz: 46 % Einsparung im Vergleich zum Auto (Nutzung von Bussen und Bahnen spart bundesweit etwa so viel Energie, wie eine Großstadt mit all ihren Haushalten, dem Verkehr und der Industrie im Jahr emittiert. Wer mit Bus oder Städtischer Bahn unterwegs ist, „verbraucht“ nur 3,3 l Benzin bzw. Dieseläquivalent pro 100 km und spart damit 46 Prozent Energie im Vergleich zum Auto.)
Bestehende landesweite Sozialtickets:
Brandenburg | Hamburg | Nordrhein-Westfalen | |
Ticketart | Monatskarte | Monatlicher Rabatt auf Zeitkarten | Monatskarte |
Finanzierung | Zuschuss des Landes von 3,7 Mio € (2017), Etat Verkehr |
Zuschuss der Stadt von 18,2 Mio € (2017), Etat Verkehr |
Zuschuss des Landes NRW von 40 Mio € jährlich |
Geltungsbereich | Wählbar, mehrere Waben oder Landkreise | Wählbar, mehrere Tarifzonen möglich | Nach Wohnort |
Kosten | 1 Landkreis: 44,50€, 2 Landkreise 52,00€ |
Rabatt 20,80€ | 35,55€ |
Details zum Sozialticket in NRW
Förderart und -umfang:
- Subventionierung, keine Vollfinanzierung.
- Der Förderumfang in 2017 beträgt 40.347.725,77 Euro. Die dafür notwendigen Mittel werden im Verkehrshaushalt erwirtschaftet.
- Bei 40 Mio. Förderung und 290.000 Nutzern 138€ pro Nutzer im Jahr Förderung, also 11,49€ im Monat
Anspruchsberechtigte:
- Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II)
- Bezieher von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen (SGB XII)
- Bezieher von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Bezieher von laufenden Leistungen der Kriegsopferfürsorge
- Nach Ermessen auch Wohngeldempfänger
NRW-Sozialticket in der Praxis:
- Laut Landtagsvorlage „Evaluation des Sozialtickets“ (Landtagsvorlage 16/3361) vom 29. Oktober 2015 wird die Personenanzahl derjenigen, die ein solches Ticket nutzen, auf rund 290.000 beziffert. Diese Zahl ist eine Hochrechnung für die Gebietskörperschaften, in denen ein Sozialticket angeboten wird.
- 95 Prozent der Berechtigten hatten Zugang zu einem Sozialticket.
- In einigen Kreisen gibt es kein Sozialticket.
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Es gibt eine große Vielfalt bei den im Rahmen des Sozialtickets angebotenen Ticketvarianten
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Monatstickets und Einzelfahrscheine
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feste kreisweite Gültigkeiten (teils sogar darüber hinaus), nach Preisstufen gestaffelte Varianten, weitere Modelle.
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Zudem ergeben sich teils erhebliche Preisunterschiede.
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